BFH - I R 55/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8b Abs 2, KStG § 15 S 1 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Rechtsfrage
Wirkt die nachträgliche Erhöhung des Veräußerungspreises aufgrund außergerichtlichen Vergleichs betreffend des Anteilsverkaufs durch eine Organgesellschaft und wirken nachträgliche Veräußerungskosten in den Jahren nach der Veräußerung materiell-rechtlich auf das Jahr der Veräußerung und damit auf die Steuerfreistellung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 KStG zurück?
In welchem Veranlagungszeitraum ist der nachträgliche Mehrerlös und sind die nachträglichen Mehraufwendungen erfolgswirksam zu erfassen?
Anteilsveräußerung; Kaufpreis; Organschaft; Veräußerungsgewinn
Fundstelle(n):
WAAAE-49322