Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung
2. Aufl. 2013
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VII. Maßnahmen zur Strafprophylaxe
Literatur: Gehm, Fallstudie zur Selbstanzeige nach § 371 AO, SteuerStud 2012, 737; Heuel/Rau, Reform der Selbstanzeige-Praxisprobleme anhand von Fallbeispielen, KÖSDI 2012, 17932; Heuel/Beyer, Selbstanzeige und Umsatzsteuer – ein Ritt auf der Rasierklinge, UStB 2011, 287; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276; Schwartz, Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen – Mit Checkliste, PStR 2012, 116; Talaska/Wulf, Nach Abgabe der Selbstanzeige: 14 typische Fragen und richtige Antworten, PStR 2012, 297; Wegener, Checkliste: Selbstanzeigenberatung, PStR 2008, 68.
511Wurde eine Steuerhinterziehung begangen oder die Steuer leichtfertig verkürzt und ist diese Tat noch verfolgbar, so hat der Täter die Möglichkeit, aktiv zu werden und dadurch eine Bestrafung zu vermeiden, indem er eine strafbefreiende Selbstanzeige oder eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige abgibt. Es gilt somit zu prüfen, ob durch eine solche Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangt werden kann.
Ist die Steuerhinterziehung noch nicht vollendet besteht darüber hinaus die Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts (vgl. Rn 515).
1. Die strafbefreiende Selbstanzeige
a) Allgemeines
512Einer der bedeutendsten Unterschied...