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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1301/10

Gesetze: § 2 Abs. 1 GewStG , EStG §§ 15 Abs. 1, 18 Abs. 1, 4 Abs. 3 , AO § 141 Abs. 1 u. 2

Die Gestaltung von Baumarktprospekten nach Vorgaben des Corporate Designs ist keine künstlerische Tätigkeit

Leitsatz

Einnahmen aus der Gestaltung von Baumarktprospekten unterliegen der Gewerbesteuer, wenn sie nicht die notwendige Gestaltungshöhe für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit aufweisen.

Ein nachträglicher Wechsel des Steuerpflichtigen von der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zum Zweck der Bildung von Gewerbesteuerrückstellungen ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 35
DStRE 2014 S. 1359 Nr. 22
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 12
RAAAE-48664

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