Auslandsvermögen legalisieren
1. Aufl. 2013
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Teil XIV: Nach der Selbstanzeige: Steuerstrategien für das Auslandskonto
1. Der Steuerstundungseffekt als „Steuervorteil“ bleibt
751Vermögensanlagen im Ausland bieten nicht nur einen besseren Schutz im Falle von Notstandsverordnungen und Staatspleiten. Dadurch, dass von den Erträgen und Gewinnen nicht sofort die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) abgezogen wird, kommt es zu einem attraktiven Steuerstundungseffekt.
752Der Selbstanzeigeerstatter genießt mit einem (außereuropäischen) Auslandsdepot diesen ganz legalen Steuerstundungseffekt für die Zeit zwischen dem Anfall der Erträge (zu diesem Zeitpunkt wäre in Deutschland die Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer fällig) und der tatsächlichen Zahlungspflicht der Einkommensteuer. Denn erst einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schuldet der Kapitalanleger die Einkommensteuern auf ausländische Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Zwischen dem Anfall der Erträge/Gewinne und der Fälligkeit der Steuerzahlung können u. U. fast zwei Jahre liegen!
In dieser Zeit legt der Auslandsgeldanleger seine Erträge/Gewinne ohne Steuerabzug wieder an.
Fall 42
Der Selbstanzeigeerstatter S hat se...