Auslandsvermögen legalisieren
1. Aufl. 2013
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Teil VII: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen großen Ausmaßes
1. Allgemeines
401Eine Steuerhinterziehung „großen Ausmaßes“ stellt eine Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen dar. Näheres dazu nachfolgend.
2. Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen
2.1 Begriff, Rechtsgrundlage
402Gemäß § 370 Abs. 3 AO liegt eine Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen vor, wenn ein Steuerpflichtiger:
„1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht, oder
unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Abs. 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.“
2.2 Betragsgrenze von 50.000 €
403Unter diesen fünf im Gesetz genannten Tatbeständen ist für den Auslandsgeldanleger die Nr. 1 von p...