Arbeitshilfe Mai 2014

Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamtes der Urlaubskasse bei Geltendmachung der Steuerschuld oder Haftungsschuld

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Ist das Betriebsstättenfinanzamt des Dritten gemäß § 42d Abs. 9 Satz 8 EStG für die Entscheidung über die Geltendmachung der Steuer- oder Haftungsschuld in den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG gegenüber allen Haftenden zuständig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-48222