Auswirkung auf Bescheide über Gewerbesteuermessbescheide und vortragsfähigen Gewerbeverlust
Leitsatz
1. Da sich die Klage gegen Gewerbesteuermessbescheide sowie die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes richtet,
sind lediglich Bescheide betroffen, in denen keine Steuerforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden konnten.
2. Die Wiederaufnahme eines durch Insolvenzverfahren unterbrochenen Klageverfahrens gegen Gewerbesteuermessbescheide und die
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes richtet sich somit nach § 85 Abs. 1 S. 1 InsO.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 11 Nr. 33 DStRE 2014 S. 1333 Nr. 21 EFG 2014 S. 222 Nr. 3 Ubg 2014 S. 733 Nr. 11 VAAAE-47750
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