Arbeitshilfe Dezember 2014

Ablaufhemmung bei kurz vor Fristablauf bei der unzuständigen Behörde gestellten Kindergeldantrag

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Tritt die Ablaufhemmung auch ein, wenn der Kindergeldantrag kurz vor Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist am 29. Dezember bei einer Außenstelle einer Agentur für Arbeit einging und nicht bei der zuständigen Familienkasse? - War es für die unzuständige Behörde zumutbar und geboten, den Antrag schnellstmöglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-46357