Arbeitshilfe - Stand: 09.07.2014

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung von § 14 Abs. 3 KStG

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Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG ( BGBl 2004 I S. 3330) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-46351