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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1530/11 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 BKGG § 1 Abs. 1 Satz 1EGV Nr. 883/2004 Art. 68 EGV Nr. 987/2009 Art. 60

Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Vaters – Berechtigung bei Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der Kindesmutter in Polen – Anspruchskonkurrenz nach Art.68 EGV Nr. 883/2004

Leitsatz

  1. Ein in Deutschland wohnhafter Vater hat für sein bei der Kindesmutter in Polen lebendes Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesmutter in Polen auf Grund der Höhe ihrer Einkünfte in Polen kein Anspruch auf Familienleistungen zusteht und deshalb eine Anspruchskonkurrenz i.S.d. des Art.68 EGV Nr. 883/2004 mit dem deutschen Kindergeldanspruch nicht besteht..

  2. Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der in Polen lebenden Kindesmutter nicht entgegen, da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG anspruchsberechtigte Person sein kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAE-45635

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