Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 60 Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, § 17 EStG
Einleitung
Auch wenn Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen gehalten werden, können sich aus der Anteilsveräußerung gewerbliche Einkünfte nach § 17 EStG ergeben. Weitere Anwendungsfälle bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft, Kapitalherabsetzung und -rückzahlung.
Hauptteil
Voraussetzungen
Vorrang des § 17 EStG vor § 20 Abs. 2 EStG (§ 20 Abs. 8 EStG)
Veräußerer war innerhalb der letzten fünf Jahre am Gesellschaftskapital zu mindestens 1 % beteiligt (bezüglich der 1 %-Grenze sind auch im Betriebsvermögen gehaltene Anteile zu berücksichtigen); bei unentgeltlichem Erwerb muss ein Rechtsvorgänger innerhalb der letzten 5 Jahre wesentlich beteiligt gewesen sein; auch mittelbare Beteiligung (über Personen- oder Kapitalgesellschaft) wird berücksichtigt
steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (§ 17 Abs. 2, 3 EStG)
Ermittlung Veräußerungsgewinn: Differenz von 60 % des Veräußerungspreises (→ Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG) oder gemeiner Wert abzüglich 60 % der Veräußerungskosten und Anschaffungskosten (eigene oder eines Rechtsvorgängers); Ansatz des Gewinns im Jahr der Übertragung wirtschaftlichen Eigentums (auch bei späterem Zufluss, Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Änderung des Veräußerungsgewinns); Beispiele für Veräußerungsk...