Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 46 Außergewöhnliche Belastungen
Einleitung
Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht
Aufwendungen, die nicht Betriebsausgaben (BA), Werbungskosten (WK) oder Sonderausgaben (SA) sind, können nach diesem Prinzip unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe steuerlich zu berücksichtigen sein
Hauptteil
Begriff allgemein (§ 33 Abs. 1, 2 EStG)
Aufwendungen: entgangene Einnahmen oder Eintritt eines Vermögensschadens reichen nicht aus (Aufwendungen für Schadensbeseitigung – Wiederbeschaffung Hausrat, Reparatur eines durch Hochwasser beschädigten Hauses, können zu agB führen); erhaltener Gegenwert (z. B. Erstlingsausstattung bei Geburt) schließt agB aus (nicht bei krankheitsbedingten Hilfsmitteln wie Zahnersatz, Brille, . . .)
Aufwendungen sind zwangsläufig entstanden und höher als bei vergleichbaren Steuerpflichtigen. Sie sind dem Grunde und der Höhe nach außergewöhnlich
Zwangsläufigkeit: Aufwendungen sind notwendig und beruhen auf rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen
Aufwendungen dürfen angemessenen Betrag nicht übersteigen, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG. Beispiel: Kfz-Kosten behinderter Menschen max. in Höhe der Pauschbeträge (0,30 € je km) und max. 3 000 bis 15 000 km (je nach Schwere de...