Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 45 Abschreibung von denkmalgeschützten Gebäuden
Einleitung
Anstatt der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 bzw. 5 EStG kann der Steuerpflichtige unter den Voraussetzungen des § 7i EStG erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen geltend machen.
Hauptteil
begünstigtes Wirtschaftsgut
Gebäude/Gebäudeteile (auch unselbständig wie z. B. Wandmalerei)/Eigentumswohnungen/Räume im Teileigentum
Baudenkmale
–Beurteilung erfolgt nach dem jeweiligen Landesrecht
–ausreichend, wenn das WG – ohne Baudenkmal zu sein – Einheit einer geschützten Gebäudegruppe/Gesamtanlage ist (sog. Ensembleschutz)
begünstigte Maßnahme
Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang
zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteiles als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung
bei einem Gebäude i. R. d. Ensembleschutzes zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gesamtanlage/Gebäudegruppe
erforderlich waren.
Bescheinigung
Bescheinigungsbehörde: nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
wesentlicher Umfang der Bescheinigung: Vorliegen einer Baudenkmaleigenschaft sowie Vorliegen einer begünstigten Maßnahme dem Grunde und der Höhe nach
Bescheinigung ist Grundlagenbescheid
Bemessungsgrundlage: HK/AK abzüglich der gewährten Zuschüsse
Vornahme der AfA:
8 Jahre bis zu 9 % ...