Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

8. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69843-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53698-4

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Der optimale Kurzvortrag (8. Auflage)

Thema 28 Firma eines Kaufmanns

Einleitung

  • Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB); betriebswirtschaftlich: Marketinginstrument

  • Nichtkaufleute i. S. des § 1 Abs. 2 HGB haben keine Firma, allenfalls eine Geschäftsbezeichnung

  • Abgrenzung zur „Marke“: rechtlich besonders geschütztes Zeichen zur Kennzeichnung eines Produkts

Hauptteil

  • Firmenwahrheit

    Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen; darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist, § 18 HGB

    Firmenrecht rechtsformunabhängig, maßgebend grds. §§ 17, 18 HGB; Einzelgesetze regeln lediglich Rechtsformzusätze (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB – Kaufmann; § 19 Abs. 1 Nr. 2 HGB – OHG; § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB – KG; § 2 PartGG – Partner; §§ 4 und 5a GmbHG – GmbH; § 4 AktG – AG)

    Phantasiefirmen möglich, § 18 HGB; Grenze bei Irreführung, unpräzisen Begriffen (z. B. Gattungsbezeichnung „Bäckerei OHG“)

  • Firmenkontinuität (Firmenbeständigkeit)

    • Namensänderung (z. B. Heirat), § 21 HGB

    • Geschäftserwerb: Firmenfortführung bei Einwilligung, § 22 HGB

    • Verbot der Leerübertragung,...

Der optimale Kurzvortrag

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