Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 3 Haftung im Zivilrecht und Steuerrecht
Einleitung
Zivilrecht → Einstehen für eine eigene oder fremde Schuld
Steuerrecht → i. d. R. „Fremdhaftung“
Zweck: Durchsetzung des einzelnen Steueranspruchs sicherstellen, indem neben dem Steuerschuldner weitere Personen, zum Teil auch Sachen, für die Leistung der Steuerschuld einzustehen haben
Hauptteil
Haftung im Zivilrecht
Haftungsgründe (beispielhaft)
Inanspruchnahme: durch Klage vor den ordentlichen Gerichten
Haftung im Steuerrecht
Haftungsgründe (beispielhaft)
--Haftungsgründe aus dem Zivilrecht – wie oben –, so schuldet beispielsweise der Erwerber dem Fiskus die betrieblichen Steuerschulden des Vorgängers nach § 25 HGB, soweit kein Ausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB gegeben ist.
--Haftungsgründe aus der Abgabenordnung:
§§ 69, 34, 35 AO: Vertreterhaftung (Geschäftsführerhaftung)
§§ 71, 370, 374 AO: Haftung des Steuerhinterziehers
§ 73 AO: Haftung bei Organschaft (Steuern des Organträgers)
§ 74 AO: Haftung des Eigentümers von Gegenständen
§ 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers
--Haftungsgründe aus Einzelsteuergesetzen
§ 42d EStG: Lohnsteuer
§ 25d UStG: Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
§ 13c UStG: Haftung bei Abtretung, Verpfän...