Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags – Bemessung der 10 v.H.-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital
an wesentlich Beteiligte
Leitsatz
Trotz bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke gehen diese Zweifel nicht so weit, dass der Senat
von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist.
Zur Auslegung des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG, insb. zu der Frage, ob eine isolierte Betrachtung der einzelnen wesentlich beteiligten
Gesellschafter vorzunehmen ist oder ob eine Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich Beteilige
angebracht ist.
Nach Auffassung des Senats ist § 8a KStG i. S. einer Gesamtbetrachtung der geleisteten Fremdkapitalvergütungen an wesentlich
Beteiligte auszulegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1559 Nr. 26 DStR 2014 S. 8 Nr. 19 DStRE 2014 S. 795 Nr. 13 EFG 2013 S. 1790 Nr. 21 Ubg 2014 S. 539 Nr. 8 CAAAE-44852
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