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FG München Urteil v. - 10 K 1093/10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und Leistungsoberprüfers

Vermietungsabsicht

Leitsatz

1. Werden Im Arbeitszimmer ledglich unterstützende Tätigkeiten für die Außendiensttätigkeit (z. B. Planung und Organisation von Besprechungs- und Beratungsterminen, Auswertung der Daten und Informationen sowie Datenweitergabe an den Arbeitgeber) vorgenommen, liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und Leistungsoberprüfers liegt nicht im Arbeitszimmer.

2. Mehrjährige – nicht zielgerichtet durchgeführte – Umbaumaßnahmen einer bislang unvermieteten Immobillie sprechen gegen eine Vermietungsabsicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-44833

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