Die stille Gesellschaft
2013
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Anhang
I. Musterverträge
Nachfolgend sind ein Mustervertrag für eine typische und eine atypische stille Gesellschaft aus der NWB-Datenbank wiedergegeben.
1. Mustervertrag typische stille Gesellschaft
Bei dem Mustervertrag handelt es sich nur um eine Orientierungshilfe, die als Beispiel zu verstehen ist und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben kann. Sie gibt generelle und praxiserprobte Anhaltspunkte dafür, was im Allgemeinen in diesem Vertrag enthalten sein sollte. Für die Richtigkeit sowie die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
§ 1 Gegenstand
(1) A ist Inhaber der _______.
(2) An diesem Handelsgewerbe beteiligt der Inhaber B und C als stille Gesellschafter, mit Wirkung ab _______.
Im Gegensatz zur atypischen stillen Gesellschaft ist in der typisch stillen Gesellschaft keine steuerliche Mitunternehmerschaft zu sehen. Es bestehen im Regelfall Einkünfte aus § 20 EStG, allerdings unter Einbeziehung von § 15a EStG und § 15 Abs. 4 EStG.
§ 2 Einlage
Die stillen Gesellschafter leisten zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen des Handelsgewerbes als Einlage € _______. Der Betrag ist sofort fällig.
§ ...