Uta Hey, Christian Lehnert
Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten
2. Aufl. 2013
ISBN der Online-Version: 978-3-482-69761-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45612-1
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Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten (2. Auflage)
C. Rücknahme eines rechtswidrigen und Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts (§§ 130, 131 AO)
I. Struktur
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120 | ||||
nicht begünstigender
VA § 130 Abs. 1 | begünstigender
VA § 130 Abs. 2 | nicht begünstigender
VA § 131 Abs. 1 | begünstigender
VA § 131 Abs. 2 | |
uneingeschränkt ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen | eingeschränkt unter den Voraussetzungen der Nr. 1 bis 4 | uneingeschränkt bei Ermessensentscheidungen | eingeschränkt unter den Voraussetzungen der Nr. 1 bis 3 | |
Ermessen „kann“
keine Aushöhlung des Rechtsbehelfsverfahrens! | Ermessen
„darf nur“ kein Vertrauensschutz sog. intendiertes
Ermessen | Ermessen „kann“
Interessenabwägung | Ermessen „darf
nur“ Interessenabwägung | |
keine Frist
Ausnahme: Zahlungs- oder Festsetzungsfrist | Jahresfrist, § 130
Abs. 3 Entscheidungsfrist | keine
Frist Ausnahme: Zahlungs- oder Festsetzungsfrist | Jahresfrist, §§ 131
Abs. 2 Satz 2, 130
Abs. 3 Entscheidungsfrist | |
für die Zukunft oder
Vergangenheit | für die Zukunft oder
Verga... |