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FG Münster Urteil v. - 14 K 4138/10 Kg, AO

Gesetze: EStG § 32 Abs 4, EStG § 63

Kinder

Keine Berücksichtigung eines langfristig erkrankten Kindes als Ausbildungsplatz suchend

Leitsatz

Ein Kind, das in einem Maße langfristig, mithin nicht nur "zeitweise" bzw. "vorübergehend" erkrankt ist, dass nicht absehbar ist, ob sich der Gesundheitszustand soweit verbessern wird, dass es die Ausbildungssuche in näherer Zukunft wieder aufnehmen kann, kann nicht mehr als Ausbildungsplatz suchend nach den Maßstäben des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) EStG berücksichtigt werden; in Betracht kommt eine Berücksichtigung nach den Maßstäben des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG.

Fundstelle(n):
WAAAE-44397

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