Arbeitshilfe Mai 2015

Verdeckte Gewinnausschüttung - Änderungsmöglichkeit

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Hätte der vom FA nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderte Einkommensteuerbescheid, in welchem eine streitige vGA bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eines alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH angesetzt wurde, auch nach der Vorschrift des § 32a Abs. 1 KStG geändert werden können, obwohl eine Änderung des Steuerbescheids der Körperschaft unterbleibt, weil sich die Berücksichtigung der vGA wegen der Kompensation mit anderen Feststellungen gemäß § 177 AO nicht auf die Höhe der festgesetzten Steuer auswirkt? - Ist die Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG im Streitjahr 2001 möglich oder ist die Regelung des § 34 Abs. 13c KStG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip verfassungswidrig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-44252