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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 2759/11 EFG 2014 S. 35 Nr. 1

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

Einbringung von Grundstücken in KG als gewerblicher Grundstückshandel

Leitsatz

1. Werden Grundstücke nicht an fremde Dritte veräußert, sondern in eine KG eingebracht, an der der Eigentümer der Grundstücke zu 100 % an Gewinn und Vermögen beteiligt ist, ist die Einbringung bei Übernahme der Verbindlichkeiten, die auf den Grundstücken lasten, einer entgeltlichen Veräußerung an einen fremden Dritten gleichzustellen, so dass bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Einbringung erfolgt, um zu Zwecken der Vermögensnachfolge ein Stiftung zu gründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2014 S. 1102 Nr. 18
EFG 2014 S. 35 Nr. 1
EStB 2014 S. 140 Nr. 4
ZAAAE-44049

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