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Weiter Begriff der Rechnungsabgrenzung
I. Ausgangspunkt
Der Praktiker der Rechnungslegung nähert sich dem Wesensgehalt der Rechnungsabgrenzung intuitiv auf zwei Geleisen:
der „klassischen” Buchhalterschule, bei der die für ein Jahr vorausbezahlte Kfz-Steuer mittels des Divisors 360 taggenau dem alten und dem neuen Jahr aufwandsmäßig zugeordnet wurde, ergänzt mit der Mieteinnahme Ende Dezember für den Januar des Folgejahres;
der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs, die in jeglichem Bilanzposten einen Speicher für künftigen Aufwand (Aktivseite) oder künftigen Ertrag (Passivseite) erkannte und so die Bilanz insgesamt als Abgrenzungsposten definierte.
Die zweitgenannte „Intuition” führt zum Gedanken der periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben bzw. zur Transformation dieser Zahlungsvorgänge in Erträge und Aufwendungen nach Maßgabe des Periodisierungsprinzips in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Die erstgenannte „Intuition” verfolgt ebenfalls das Ziel der Periodisierung, nur eben unter expliziter Behandlung von Zahlungsvorgängen im alten Jahr mit Wirkung über einen Bilanzstichtag hinweg.
II. Die Tatbestandsvoraussetzungen
1. Überblick
In praktisch identischer Formulierung behandeln § 250 Abs. 1 und 2 HGB einersei...