Arbeitshilfe September 2014

Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007

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Verstößt die durch § 52 Abs. 55j Satz 1 EStG erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes (durch den nachträglichen Wegfall einer einmal bestehenden Steuererklärungspflicht und der dadurch schon begründeten Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung) und der Steuergerechtigkeit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-42812