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Hinzurechnungsbesteuerung und grenzüberschreitende Gewerbegebiete
Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung
Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt für deutsche Unternehmen – auch im internationalen Vergleich – eine wesentliche Restriktion der internationalen Unternehmenstätigkeit dar (§§ 7 ff. AStG und § 20 Abs. 2 AStG). So wird im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung die oftmals niedrigere ausländische Steuerbelastung im ausländischen Zielinvestitionsland regelmäßig auf das hohe deutsche Besteuerungsniveau heraufgeschleust (Kapitalexportneutralität), was zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen kann. Dieser Beitrag zeigt, wie sich grenzüberschreitende Gewerbegebiete zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung nutzen lassen.
Ebber, infoCenter, Hinzurechnungsbesteuerung NWB IAAAB-13226
Grenzüberschreitende deutsch-niederländische Gewerbegebiete sind in steuerlicher Hinsicht attraktiv. So ermöglicht die spezifische abkommensrechtliche Behandlung von deutschen Betriebsstätten in einem solchen Gebiet in Kombination mit einer doppelt ansässigen deutschen Kapitalgesellschaft, welche abkommensrechtlich in den Niederlanden ansässig ist, eine Vermeidung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung.
Über eine derartige Betriebsstätte können sämtliche pa...