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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 786/07

Gesetze: GrStG § 41 S. 1GrStG § 15 GrStDV § 29 GrStDV § 30 Abs. 1 GrStDV § 30 Abs. 3 BewG§ 129 Abs. 1 BewG§ 132 GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen bei Grundstücken im Beitrittsgebiet

Leitsatz

Dass bei der Festsetzung der Grundsteuermesszahl für Grundstücke im Beitrittsgebiet nach § 30 Abs. 1 GrStDV für die Frage, welcher der in § 29 GrStG bezeichneten Gemeindegruppen eine Gemeinde zuzurechnen ist, das Ergebnis der allgemeinen Volkszählung zum maßgebend ist, dass nach § 30 Abs. 3 GrStDV die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile bei Umgemeindungen, die nach dem rechtswirksam geworden sind, weiterhin zu der Gemeindegruppe rechnen, der sie ohne die Umgemeindung zuzurechnen waren, und dass daher bei Umgemeindungen nach dem als Folge der Eingemeindung innerhalb einer jetzt einheitlichen Gemeinde unterschiedlich hohe Grundsteuermesszahlen zur Anwendung kommen können, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Fundstelle(n):
QAAAE-42296

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