Arbeitshilfe Juni 2016

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

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Sind im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren bzw. Nebenklageverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten --anteilig (bis zum Zeitpunkt des Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO)-- als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB SAAAE-42252