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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 4 K 205/12

Gesetze: AO § 164 Abs. 1, AO § 164 Abs. 4, AO § 149 Abs. 1, FGO § 138 Abs. 1

Kein Anspruch auf Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur faktischen Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung

Leitsatz

Im Rahmen der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, dass seine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt, nur damit faktisch seine Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert wird.

Fundstelle(n):
JAAAE-41834

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