Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
4. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 34 Lohnbuchführung
I. Überblick
1. Bedeutung der Vorschrift
1„Für die Lohnbuchführung sind je nach Art der Tätigkeit die Zeitgebühr oder eine Betragsrahmengebühr vorgesehen„ (amtliche Begründung). Die Vorschrift des § 34 StBVV ähnelt von ihrem Aufbau her den §§ 32 und 33 StBVV. Sie beginnt in Abs. 1 mit der Einrichtung der Lohnbuchführung im Hinblick auf den einzelnen Arbeitnehmer und schlüsselt in den weiteren Absätzen 2 bis 4 die Tätigkeiten (Führung der Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnungen für die einzelnen Arbeitnehmer) je nach dem Grad der Beteiligung des Auftraggebers auf. Die Absätze 2 bis 4 entsprechen in ihrer Strukturierung damit in etwa den Absätzen 1 bis 4 des § 33 StBVV.
2Die 3. ÄVStBGebV hat wegen der Kostensteigerungen die Gebühren für die personalintensiven Tätigkeiten erhöht (in § 34 Abs. 1 bis 3 GebV). Daneben wurde Abs. 4 der technischen Entwicklung in der Datenverarbeitung analog zu § 33 Abs. 4 GebV angepasst. Die Änderung durch die Verordnung 2012 hat fast eine Verdoppelung der Honorare für die Lohnbuchführung gebracht. Dies trägt dem erhöhten Schwierigkeitsgrad gerade im Hinblick au...