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FG München Beschluss v. - 14 V 2068/12

Gesetze: FGO § 133a

Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

Leitsatz

Es kann dahingestellt bleiben, ob nach Einführung der sog. Anhörungsrüge in § 133a FGO der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen überhaupt noch statthaft ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAE-41372

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