Fallsammlung Buchführung, Bilanzen, Berichtigungstechnik
9. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Bilanzberichtigungen bei Personengesellschaften
Bilanzberichtigungen bei Personengesellschaften sind grundsätzlich genauso durchzuführen wie bei einer Einzelfirma. Es ergeben sich hierbei lediglich folgende Besonderheiten:
1. Die durch die Bp ermittelten Gewinne sind auf die Mitunternehmer zu verteilen, um die Kapitalkontenentwicklungen der einzelnen Mitunternehmer erstellen zu können.
Hierbei können Probleme hinsichtlich solcher Gewinne auftreten, die durch Mehrentnahmen entstehen. Hier gilt der Grundsatz, dass denjenigen Mitunternehmern die Mehrgewinne, deren Zurechnung streitig ist, zuzurechnen sind, die sie tatsächlich erhalten haben.
Im Übrigen folgt die Verteilung des steuerlichen Gewinns dem gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel.
Sollte die vertragliche Gewinnverteilung ausnahmsweise jedoch von außerbetrieblichen Erwägungen beeinflusst sein, z. B. bei Familienpersonengesellschaften, ist diese steuerlich nicht maßgebend.
2. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG ist zu beachten. Hiernach sind Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft erhält
für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft,
für die Hingabe von Darlehen,
für die Überlassung...