Fallsammlung Internationales Steuerrecht
10. Aufl. 2013
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Kapitel 5: OECD-Musterabkommen
Fall 58 – Persönlicher Geltungsbereich (Art. 1, 4 OECD-MA)
Sachverhalt
Andreas Dohms, wohnhaft in Köln, besitzt ein Geschäftsgrundstück in Rotterdam/Niederlande (Wert: 1 Mio. €), das wertmäßig ca. 15 % seines Gesamtvermögens ausmacht; das restliche Vermögen befindet sich in Deutschland. Nach Art. 12 des niederländischen Vermögensteuergesetzes sind in den Niederlanden nichtansässige Steuerpflichtige hinsichtlich des Vermögens, das sie zu Beginn des fraglichen Kalenderjahres in den Niederlanden besitzen, steuerpflichtig. Ihr zu versteuerndes Vermögen entspricht dem Wert ihres in den Niederlanden belegenen Vermögens abzüglich des Wertes ihrer Schulden in den Niederlanden. Bei der Besteuerung wird ein Freibetrag von 100 000 € berücksichtigt, sofern sich das Gesamtvermögen zu mindestens 90 % in den Niederlanden befindet; in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen wird dieser Freibetrag uneingeschränkt gewährt.
In Art. 25 des DBA zwischen den Niederlanden und Belgien ist bestimmt, dass natürlichen Personen mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten im anderen Staat die persönlichen Abzüge, Freibeträge und Minderungen zustehen, die dieser Staat seinen ansässigen Personen gewährt.
Frage
Kann sich Do...