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IWB Nr. 13 vom Seite 436

Das Niedrigsteuer-Land nach §§ 7 ff. AStG

Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M., Fachhochschule für Finanzen NRW

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Ertragsteuerbelastung unter 25 %

[i]Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung Ein Erfordernis für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG besteht darin, dass die ausländische Gesellschaft einer niedrigen Besteuerung unterliegt. Nach § 8 Abs. 3 Satz AStG ist das der Fall, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % (kritisch hierzu Wassermeyer/Schönfeld, IStR 2008 S. 496) unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht (zu Einzelheiten vgl. auch Jochimsen/Bildstein, Ubg 2012 S. 26). Zur Ertragsteuerbelastung gehören alle zulasten der ausländischen Gesellschaft im Staat ihres Sitzes, ihrer Geschäftsleitung oder einem Drittstaat (z. B. Besteuerung einer Betriebsstätte) erhobenen Ertragsteuern ( NWB ZAAAB-22327).

[i]Deutsche Gewinnermittlung maßgeblich Für die Prüfung der Ertragsteuerbelastung sind die Einkünfte ...