Die BFH-Rechtsprechung zur Absicherung von allgemeinen Krankheitsrisiken für Einzelunternehmer oder Personengesellschaften
kann auf Betriebsunterbrechungsversicherungen einer GmbH nicht übertragen werden.
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko
der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1622 Nr. 27 BBK-Kurznachricht Nr. 15/2013 S. 703 DB 2013 S. 2180 Nr. 39 DStR 2013 S. 8 Nr. 48 DStRE 2014 S. 214 Nr. 4 GStB 2013 S. 289 Nr. 9 KÖSDI 2013 S. 18483 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2013 S. 2204 Ubg 2014 S. 191 Nr. 3 OAAAE-39421
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