Formeller Bilanzzusammenhang bei Realteilung, Ergänzungsbilanz, Veräußerungsgewinn
Leitsatz
1) Der in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers passivierte Minderwert für einen Mandantenstamm, der nicht entsprechend
den Abschreibungen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz ratierlich gewinnerhöhend aufgelöst wurde, ist nach Realteilung der
Mitunternehmerschaft zum Buchwert aufgrund formellen Bilanzzusammenhangs in der ersten noch offenen Schlussbilanz des Realteilers
bzw. der übernehmenden Mitunternehmerschaft gewinnerhöhend aufzulösen.
2) Der Gewinn aus der Auflösung der Passivierung in der Ergänzungsbilanz ist nicht Teil des im gleichen Jahr entstehenden
Veräußerungsgewinns.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1584 Nr. 26 EFG 2013 S. 1203 Nr. 15 EStB 2013 S. 380 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2013 S. 667 TAAAE-39399
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