Arbeitshilfe - Stand: 30.03.2016

Verrechnung der Verluste eines Fonds aus Termingeschäften vor Einführung des InvStG mit nicht gleichartigen Erträgen i.S. des § 3 Abs. 4 InvStG

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Können (Alt-)Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des KAGG entstanden sind, mit den unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielten Zinsen, inländischen Mieterträgen und sonstigen Erträgen verrechnet werden, weil es sich insoweit um Beträge „gleicher Art” i.S. des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG handelt? - Verstößt die Vorschrift des § 3 Abs. 4 InvStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAE-38784