Arbeitshilfe Mai 2016

Keine separate Ermittlung des Anteils am Gewerbesteuermessbetrag nach § 35 EStG bei unterjähriger Mitunternehmeranteilsveräußerung?

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Ist ein auf Veräußerungsgewinne entfallender Gewerbesteuermessbetrag bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft nur den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, die gewerbesteuerpflichtige Veräußerungsgewinne erzielt haben, oder ist er „nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels” (§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG) auf alle im Wirtschaftsjahr beteiligten Gesellschafter aufzuteilen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-38764