Steuerliche Behandlung des zivilrechtlich wirksamen Verkaufs und
der Abtretung eines Gewinnanspruchs als Darlehensgewährung
Nachversteuerung nach § 37 Abs. 3 KStG bei Abtretung des
Dividendenanspruchs durch den Anteilseigner
Leitsatz
1. Beschließt eine unbeschränkt
steuerpflichtige Kapitalgesellschaft eine Ausschüttung ihres Bilanzgewinns an
ihre Muttergesellschaft und hat diese den Gewinnanspruch an eine andere
Kapitalgesellschaft verkauft und abgetreten, so ist dieser Kaufvertrag nebst
Abtretung steuerlich als bloße Darlehensgewährung zu behandeln, wenn das
Bonitätsrisiko und somit das wirtschaftliche Eigentum am Gewinnanspruch trotz
der zivilrechtlich wirksamen Abtretung bei der Veräußerin verbleibt; bei der
Muttergesellschaft ist eine Nachversteuerung nach § 37 Abs. 3 KStG
durchzuführen, wenn die Abtretung des Gewinnanspruchs bei der
Tochtergesellschaft zu einer Minderung des Körperschaftsteuerguthabens geführt
hat.
2. Bei Ausschüttungen nach
entgeltlicher Veräußerung des Dividendenanspruchs an einen Dritten ist eine
Nachversteuerung gemäß § 37 Abs. 3 KStG vorzunehmen, wenn der Käufer nur wie
eine Finanzierungsgesellschaft den Dividendenanspruch vorfinanziert (Anschluss
an ).
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 12 DStRE 2014 S. 614 Nr. 10 EFG 2013 S. 1009 Nr. 13 Ubg 2014 S. 396 Nr. 6 WAAAE-36232
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