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EuGH  - C-204/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 2 Nr 1, RL 77/388/EWG Art 4 Abs 1, RL 77/388/EWG Art 4 Abs 2, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2 Buchst a, RL 77/388/EWG Art 22 Abs 3 Buchst a UAbs 6, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1

Rechtsfrage

Sind Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG unter Berücksichtigung des Neutralitätsprinzips dahingehend auszulegen, dass ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstammes berechtigt sein kann?

Beteiligung; Mandantenstamm; Mehrwertsteuer; Neutralitätsprinzip; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
LAAAE-36201

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