Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften
1. Aufl. 2013
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Anhang 2: Konsolidierte Textfassung des MicroBilG
Anmerkung: Die nachfolgenden Auszüge aus den Gesetzen berücksichtigen die Änderungen des MicroBilG.
Absätze in Paragraphen, die geändert worden sind, sind grau hinterlegt. Innerhalb dieser sind neue Texte in Fettdruck hervorgehoben, Gestrichenes ist durchgestrichen (aber lesbar) dargestellt.
Einige Vorschriften, insbesondere aus dem HGB, die nicht geändert worden sind, aber im Kontext dieses Buches von Bedeutung sein können, sind mit abgedruckt.
Artikel 1 MicroBilG: Änderung des HGB
Erstes Buch: Handelsstand
[§§ 1–8a nicht abgedruckt]
§ 8b Unternehmensregister
(1) Das Unternehmensregister wird vorbehaltlich einer Regelung nach § 9a Abs. 1 vom Bundesministerium der Justiz elektronisch geführt.
(2) Über die Internetseite des Unternehmensregisters sind zugänglich:
Eintragungen im Handelsregister und deren Bekanntmachung und zum Handelsregister eingereichte Dokumente;
Eintragungen im Genossenschaftsregister und deren Bekanntmachung und zum Genossenschaftsregister eingereichte Dokumente;
Eintragungen im Partnerschaftsregister und deren Bekanntmachung und zum Partnerschaftsreg...