Abgeltungsteuer: Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG – Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei
den Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Dem Abzug im Jahr 2009 abgeflossener Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
steht das mit dem Abgeltungsverfahren eingeführte Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG nicht entgegen, wenn
sie im Zusammenhang mit vor dem zugeflossenen Kapitalerträgen (hier: aus einer in 2001 veräußerten GmbH-Beteiligung)
stehen (entgegen BStBl I 2012, 953 Rz. 322).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 4 DStRE 2014 S. 334 Nr. 6 EFG 2013 S. 926 Nr. 12 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2013 S. 1267 VAAAE-35898
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