Uneinbringlichkeit allein aufgrund des Übergangs der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter
Vereinnahmung einer noch vom Insolvenzschuldner begründeten Forderung durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob allein der Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenschuldners
auf den Insolvenzverwalter gemäß § 80 Abs. 1 InsO zur Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG führt.
2. Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob bei Vereinnahmung einer noch vom Insolvenzschuldner begründeten Entgeltforderung durch
den Insolvenzverwalter die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit oder aber als allgemeine Insolvenzforderung
anzusehen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 31 DStRE 2013 S. 1128 Nr. 18 EFG 2013 S. 1076 Nr. 13 ZIP 2013 S. 1184 Nr. 24 DAAAE-35891
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