Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung – Krisenbestimmte
Bürgschaft für Kontokorrentkredite in der Gründungsphase
Leitsatz
Auch Bürgschaftsversprechen für Kontokorrentkredite in der Gründungsphase einer Gesellschaft können eigenkapitalersetzenden
Charakter haben.
Verfügt die GmbH nicht über ausreichende Sicherheiten, um die erforderlichen Kredite zu besichern, und müssen aus diesem
Grund die Gesellschafter aus ihrem Vermögen Sicherheiten bestellen, weist dies auf die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft
hin.
Ein nominal über dem Betrag des beantragten Kredits liegender Beleihungswert eines Grundstücks der GmbH belegt nicht das
Bestehen ausreichender Sicherheiten, wenn das zu finanzierende Bauträgervorhaben mit nicht unerheblichen Unwägbarkeiten verbunden
ist, die zu einer Minderung der Sicherheiten führen können und daher ein erhöhtes Absicherungsbedürfnis gerechtfertigt erscheinen
lassen.
Für die Beurteilung, ob aus der Sicht eines potentiellen Kreditgebers eine Sicherheit im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts
als ausreichend zu qualifizieren ist, ist eine objektive Betrachtungsweise anhand der marktüblichen Gepflogenheiten geboten.
Dabei muss der Umstand außer Betracht bleiben, dass es angesichts des starken Wettbewerbs im Kreditsektor auch Banken gibt,
die weniger strenge Anforderungen an den Beleihungswert stellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2013 S. 13 Nr. 15 DStR 2013 S. 6 Nr. 31 DStRE 2013 S. 1289 Nr. 21 EFG 2013 S. 852 Nr. 11 EStB 2013 S. 307 Nr. 8 KÖSDI 2013 S. 18440 Nr. 7 StBW 2013 S. 537 Nr. 12 Ubg 2013 S. 714 Nr. 11 JAAAE-35876
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