„Vorsicht Steuerfalle”
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
Steuerfallen rechtzeitig erkennen
Regelmäßig befassen wir uns in unserem Beruf damit, die Dinge bestmöglich zu gestalten. Nun ist es leider nur allzu menschlich, dass gelegentlich die Dinge nicht so laufen, wie man es gerne möchte. Die Schöpfung hat auch den Fehler erfunden und ihn für unseren Berufsstand zum inhärenten Risiko gemacht. Grund genug, sich einmal ausführlich mit den Dingen zu befassen, die schief gehen können.
Macht eine Beilage zu Steuerfallen überhaupt Sinn? Das werden Sie, liebe Leser, sich vielleicht gefragt haben. Nicht, dass es nicht ausreichend Steuerfallen gäbe. Aber ist man erst einmal in eine getappt, hat man wenig davon, in einer NWB-Beilage zu lesen, dass es nun eine Steuerfalle war, in die man getappt ist. Manchmal jedoch hat die Falle noch nicht ganz zugeschnappt – immer aber ist es gut zu wissen, wo die Falle steht.
Das Typische an Steuerfallen ist, dass die daraus resultierende Steuerfolge materiell ungerecht scheint, obwohl formal rechtens. Im schlimmsten Fall kann die durch eine Steuerfalle unberechtigt, überhöht oder ggf. auch nur verfrüht ausgelöste Steuerlast bis zum Ruin des Mandanten führen. Der Steuerberater hat – Schuld oder nicht – einen verärgerten Mandanten, einen Mandanten weniger oder gar einen Haftungsfall.
Helfen lässt sich bei Steuerfallen auf zweierlei Weise, und darauf liegt das besondere Augenmerk aller folgenden Artikel:
Wenn man in eine Steuerfalle getappt ist, wie kommt man dann wieder heraus? Manchmal gibt es einen Weg, auch wenn er nicht immer einfach ist. Oftmals aber ist es zu spät und es bleibt nichts übrig als die Steuer zu zahlen, so unberechtigt sie einem auch erscheinen mag.
Man sieht nur, was man kennt, bzw. man kann nur die Steuerfallen vermeiden, die einem bewusst sind. Der Schwerpunkt aller Artikel liegt also darauf, wie man das Ziel, bei dessen Verwirklichung man in eine Steuerfalle getappt ist, auf einem anderen legalen Wege erreichen kann.
Alle Beiträge sind gleich gegliedert: Zuerst wird ein beispielhafter Sachverhalt geschildert, der in der Regel der beruflichen Praxis des Autors entnommen ist. Unter I. findet sich die steuerliche Auswirkung des Sachverhalts, die unter II. erklärt wird. Im Hauptteil des jeweiligen Artikels unter III. wird dann erläutert, wie man das angestrebte Ziel erreichen kann, ohne die nachteiligen Wirkungen der Steuerfalle auszulösen, und welche Rettungsgestaltungen es im Einzelfall für die Opfer der Steuerfalle geben mag.
Vielleicht trägt ja diese Beilage dazu bei, dass die hier besprochenen Steuerfallen in Zukunft öfter gesehen und – vor allem – vermieden werden können.
Walter Karl Schmidt
Fundstelle(n):
Beilage 2 zu NWB Heft 22/2013
NWB MAAAE-35823