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EuGH  - C-75/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 50, ZK Art 91, ZK Art 236 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 236 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 203 Abs 3, EWGV 2913/92 Art 91, EWGV 2913/92 Art 50, AEUV Art 267, ZK Art 203 Abs 3

Rechtsfrage

1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere deren Artikel 50, dahin auszulegen, dass eine von der Zollbehörde einer Person zur vorübergehenden Verwahrung an einem zugelassenen Ort überlassene Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, wenn sie zu einem externen Versandverfahren zwar angemeldet wird, jedoch die ausgestellten Versandpapiere auf dem geplanten Transport tatsächlich nicht begleitet und der Bestimmungszollstelle nicht gestellt wird?

2. Ist in einem solchen Fall die Person, die als zugelassener Versender die Waren in das Versandverfahren übergeführt hat, Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 1 ZK oder gemäß Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK?

Auslegung; Versandpapier; Versandverfahren; Verwahrung; Zoll; Zollamtliche Überwachung

Fundstelle(n):
YAAAE-35148

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