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BVerfG  - 2 BvL 1/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 2002 i.d.F. vom 19.07.2006 § 32a Abs 1 S 2 Nr 5, EStG 2002 23i.d.F. vom 19.07.2006 § 32c, EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 32c, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Ist § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG i. V. m. § 32c EStG - in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 und des Jahressteuergesetzes 2007 - mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 % auf 45 % (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG) gleichzeitig eine auf Gewinneinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag nach § 32c EStG) eingeführt hat?

Einkommensteuer; Steuersatz; Tarif

Fundstelle(n):
RAAAE-35133

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