1. Erfolgt die schenkweise
monatlichen Einzahlung von Versicherungsbeiträgen auf eine erst aufgrund des
Schenkungsangebots abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung des
Beschenkten und erhält dieser die zur Beitragszahlung an die Rentenversicherung
bestimmten Gelder zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung, besteht die
Bereicherung nicht in mit den Nennwert anzusetzenden einzelnen monatlichen
Geldschenkungen, sondern im Erwerb des jeweiligen monatlichen Wertzuwachses des
Rentenversicherungsanspruches, der gem.
§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m.
§ 12 Abs. 4 BewG 1991 a. F.
wertmäßig nur mit 2/3 der Höhe der einbezahlten Versicherungsbeiträge
anzusetzen ist.
2. Wird die freigebige Zuwendung
monatlich abschnittweise ausgeführt und bürgerlich-rechtlich nur durch die
wiederkehrende Ausführung der monatlichen Geldleistungen wirksam, löst jede
einzelne monatliche Geldtransferleistung eine eigenständige Zuwendung im
schenkungsteuerrechtlichen Sinn aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 49 DStRE 2014 S. 219 Nr. 4 DStZ 2013 S. 373 Nr. 11 EFG 2013 S. 869 Nr. 11 ErbBstg 2013 S. 183 Nr. 8 ErbStB 2013 S. 173 Nr. 6 KÖSDI 2013 S. 18488 Nr. 8 UVR 2013 S. 203 Nr. 7 NAAAE-34829
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