Betriebsaufspaltung zwischen Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft und von Ehegatten beherrschter AG durch Vermietung von Räumen
im eigenen Haus der Ehegatten an die AG und Bestimmung dieser Räume als Unternehmenssitz der AG
Leitsatz
1. Vermietet eine Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft wertmäßig über den Grenzen des § 8 EStDV liegende Räumlichkeiten im eigengenutzten
Zweifamilienhaus an eine von den Ehegatten beherrschte, an mehreren Standorten tätige AG und befindet sich der Unternehmenssitz
der AG in den Räumen im eigenen Haus, so führt – ungeachtet eines nur geringfügigen prozentualen Anteils dieser Räumlichkeiten
an den gesamten von der AG genutzten Gebäudeflächen – bereits die Zuordnung des Unternehmenssitzes der AG bei räumlich-funktionaler
Betrachtungsweise dazu, dass die überlassenen Räume als wesentliche Betriebsgrundlagen der AG anzusehen sind und dass somit
die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung gegeben ist.
2. Dasselbe gilt im Falle der (formalen) Zuordnung des Ortes der Geschäftsleitung, auch wenn die tatsächlich dort ausgeübte
Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht (hier: von den Ehegatten nur an den Wochenenden im eigenen Haus
ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit für die AG).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 3 DStRE 2014 S. 405 Nr. 7 EFG 2013 S. 846 Nr. 11 EStB 2013 S. 306 Nr. 8 StBW 2013 S. 488 Nr. 11 Ubg 2014 S. 268 Nr. 4 UAAAE-34818
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