Anscheinsbeweis, Verbot der Privatnutzung, tatsächliche Privatnutzung, Fahrtenbuch
Leitsatz
1) Die Entscheidung des Arbeitnehmers, einen ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen PKW nicht für Privatfahrten zu nutzen,
stellt kein Verbot der Privatnutzung dar.
2) Der Anscheinsbeweis, dass ein vom Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassener PKW auch tatsächlich für Privatfahrten
genutzt wird, wird nicht entkräftet durch den Vortrag, für private Fahrten ein Motorrad oder PKWs von Familienmitgliedern
zu nutzen, die ihm nicht nachweislich zur freien Verfügung stehen.
3) Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es nur in Form kopierter Einzelblätter vorgelegt wird, die Fahrtziele nur
mit intern für die Kunden verwendeten Nummern bezeichnet, die auch nach weiterer Erläuterung keine zweifelsfreie Ortsbezeichnung
zulassen, und zudem die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten nicht benennt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 982 Nr. 17 EFG 2013 S. 920 Nr. 12 GStB 2014 S. 44 Nr. 2 XAAAE-34804
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