Die Betriebsaufspaltung
5. Aufl. 2013
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I. Beginn und Beendigung der Betriebsaufspaltung
Literatur: Honert, Willentliche Beendigung der Betriebsaufspaltung, EStB 2003, 310; Schoor, Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 253; ders., Begründung einer GmbH und anschließende Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 228; o. V., Beteiligungsverhältnisse sowie Beginn und Ende von Besitzunternehmen, DB 1970, 1350; o. V., Nachträgliche Erfassung von Besitzunternehmen, DB 1971, 1138.
I. Beginn der Betriebsaufspaltung
Literatur: Märkle, Die Betriebsaufspaltung an der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend, X.1. Gewerbesteuerlicher Betriebsbeginn des Besitzunternehmens, BB 2000 Beilage 7, 13.
1. Allgemeines
1624Die echte Betriebsaufspaltung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Existenz des bisherigen Einheitsunternehmens steuerrechtlich endet und an seine Stelle das Betriebsunternehmen und das Besitzunternehmen treten. Für den Beginn der sachlichen Verflechtung kommt es allein auf die tatsächliche Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Überlassung (zunächst) unentgeltlich geschieht. Gleichgültig ist auch, ob sie auf einer ...